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Bewährungshilfe

Ist eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder teilweise verbüßte Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder es wurde Führungsaufsicht angeordnet und  wurde ein Verurteilter einem Bewährungshelfer unterstellt, steht diesem die Bewährungshelferin/der Bewährungshelfer in dieser Zeit unterstützend und kontrollierend zur Seite.

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) nimmt seit 01.01.2017 die Aufgaben der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs wahr.

Ausführliche Informationen zur BGBW sowie eine Beschreibung der verschiedenen Leistungsbereiche stehen auf folgender Homepage zur Verfügung:

http://www.bgbw.landbw.de/  

Kontaktdaten der Bewährungs- und Gerichtshilfe im Landgerichtsbezirk Offenburg:

Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Außenstelle Offenburg
Wilhelmstraße 3
77654 Offenburg

Telefon:  0781 120 300 30 (Sekretariat)
Fax:        0781 120 300 59

E-Mail: offenburg@bgbw.bwl.de  

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