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Geschichte des Amtsgerichts Offenburg

 

Bild:Plakat 150 Jahre badische AmtsgerichteIm Großherzogtum Baden, dessen Gebiet durch den Reichsdeputations-
hauptschluss von 1803 und die Rheinbundakte von 1806 erheblich angewachsen war, wurde die Gerichtsbarkeit in den oberen Instanzen durch das Oberhofgericht mit Sitz in Bruchsal und drei, später vier Hofgerichten ausgeübt. Für die Verfahren erster Instanz waren die der Verwaltung zugeordneten Bezirksämter, unter anderem Offenburg-Stadt und Offenburg-Land, zuständig. Die richterliche Tätigkeit in den Bezirksämtern wurde durch Beamte ausgeübt.

 

Durch Verordnung vom 18. Juli 1857 wurde bestimmt, dass ab
1. September 1857 die Rechtpflege durch organisatorische Ausgliederung aus den Bezirksämtern von Amtsgerichten anstelle der Bezirksämter ausgeübt wird. Diese wurden jeweils am Sitz der Bezirksämter eingerichtet, mithin auch das Amtsgericht Offenburg. Die rechtsprechenden Beamten führten nunmehr die Dienstbezeichnung Amtsrichter. Wenngleich sich in § 14 der Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden vom 22. August 1818 die Normierung gerichtlicher Unabhängigkeit befand ("Die Gerichte sind unabhängig im Rahmen ihrer Competenz"), lag keine vollständige Trennung zwischen Exekutive und Legislative vor. Die Amtsrichter waren weiterhin Beamte, denen die persönliche Unabhängigkeit im Sinn des heutigen Artikels 97 des Grundgesetzes fehlte. Nächsthöhere Instanz des Amtsgerichts Offenburg war das Hofgericht Bruchsal.

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